Wohnungsauflösung: was sie kostet und warum
Eine einzelne Zahl wäre unseriös, denn Füllgrad, Etage und Zugang unterscheiden sich stark. Wir zeigen Richtwerte, Kostenblöcke und wie Sie Angebote vergleichen.
Als Richtwert nennen Ratgeber für normal gefüllte Wohnungen etwa 15 bis 40 Euro je Quadratmeter inklusive Entsorgung, also grob 500 bis 1.200 Euro für ein Zimmer und 1.200 bis 2.800 Euro für drei Zimmer. Belastbar ist erst ein Festpreis nach Besichtigung.
Richtwerte nach Wohnungsgröße
Die folgenden Spannen nennen Ratgeber von Fachbetrieben für normal gefüllte Wohnungen, jeweils inklusive Entsorgung. Sie schwanken je nach Quelle und Region deutlich und sind unverbindlich.
- 1 Zimmer (ca. 25–35 m²): meist 500 bis 1.200 Euro
- 2 Zimmer (ca. 45–60 m²): meist 800 bis 1.800 Euro
- 3 Zimmer (ca. 70–90 m²): meist 1.200 bis 2.800 Euro
- 4 Zimmer (ca. 90–110 m²): meist 2.000 bis 3.600 Euro
Je Quadratmeter nennen Anbieter für normal möblierte Wohnungen häufig 15 bis 40 Euro, bei wenig Hausrat weniger, bei stark gefüllten Wohnungen mehr.
Was den Preis bestimmt
- Füllgrad und Menge des Hausrats
- Etage und Aufzug, Weg zum Fahrzeug
- Halteverbot und Parkmöglichkeit
- Demontage von Möbeln und Einbauten
- Elektrogeräte und Sondermüll
- Termin: Eilauftrag oder Wochenende werden oft mit Aufschlag berechnet
- Region und Auslastung der Betriebe
Zusatzposten
- Endreinigung: Ratgeber nennen etwa 2,50 bis 5 Euro je Quadratmeter, für eine Mietwohnung oft eine Pauschale von 150 bis 400 Euro.
- Container: Wer selbst einen Sperrmüllcontainer bestellt, zahlt je nach Größe und Region häufig 400 bis 650 Euro.
- Halteverbotszone: Wird meist gesondert berechnet.
Angebote vergleichbar machen
Bitten Sie alle Betriebe um ein schriftliches Angebot mit demselben Leistungsumfang: Räumung, Demontage, Entsorgung, besenreine Übergabe. Ein Festpreis nach Besichtigung ist belastbarer als eine Schätzung am Telefon. Lassen Sie festhalten, was nicht enthalten ist. Ob brauchbare Möbel den Preis senken können, ist Verhandlungssache; zur Wertanrechnung bei kompletten Haushalten lesen Sie haushaltsaufloesung-gurus.de.
Steuerlich berücksichtigen?
Arbeitskosten können nach § 35a EStG unter Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden (20 Prozent der Arbeitskosten, Höchstbeträge je nach Leistungsart). Ob das auf Ihre Wohnungsräumung zutrifft, klärt Ihre Steuerberatung. Wir geben keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Warum sind Angebote so unterschiedlich?
Oft fehlen Positionen wie Entsorgung, Demontage, Halteverbot oder besenreine Übergabe. Nur Angebote mit gleichem Leistungsumfang sind vergleichbar.
Festpreis oder Stundenabrechnung?
Ratgeber empfehlen einen schriftlichen Festpreis nach Besichtigung. Bei reiner Stundenabrechnung tragen Sie das Risiko, dass die Arbeit länger dauert als geplant.
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