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Mietwohnung auflösen: Räumung und Übergabe

Zum Ende des Mietverhältnisses muss die Wohnung leer sein. Wir erklären, was dazugehört, und vermitteln Fachbetriebe, die räumen, entsorgen und den Übergabetermin einplanen.

Kurz erklärt

Bei einer Mietwohnung müssen Möbel, Hausrat und Müll zum Ende des Mietverhältnisses raus, oft samt besenreiner Übergabe. Als Richtwert nennen Ratgeber für 1 bis 2 Zimmer etwa 500 bis 1.800 Euro inklusive Entsorgung.

Was bei einer Mietwohnung dazugehört

Bei einer Mietwohnung geht es um mehr als Ausräumen. Zum Ende des Mietverhältnisses müssen Möbel, Hausrat und Müll aus der Wohnung. Dazu kommen Dinge, die Sie selbst eingebracht haben, etwa Lampen, Regale, ein Bodenbelag oder eine eigene Küche. Was bleiben darf und was weg muss, steht im Mietvertrag und in der Absprache zur Übergabe.

Die Schritte im Überblick

  1. Mietvertrag, Kündigungsbestätigung und Übergabetermin zusammenlegen.
  2. Dokumente, Wertsachen und persönliche Dinge aussortieren.
  3. Der Fachbetrieb besichtigt die Wohnung und nennt einen Festpreis.
  4. Räumung, Demontage und Abtransport.
  5. Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten und Restmüll.
  6. Besenreine Übergabe oder Endreinigung.
  7. Übergabe mit Protokoll und Schlüsselrückgabe.

Was Sie vorab klären sollten

Typische Stolpersteine

Kosten als Richtwert

Ratgeber nennen für eine 1-Zimmer-Wohnung meist 500 bis 1.200 Euro und für eine 2-Zimmer-Wohnung 800 bis 1.800 Euro inklusive Entsorgung. Der Füllgrad wirkt stärker als die Fläche. Mehr dazu auf der Kostenseite; den Zeitplan finden Sie unter Ablauf und Fristen.

Wo die Grenze liegt

Geht es um den ganzen Haushalt nach einem Todesfall oder um die Anrechnung von Möbeln, ist haushaltsaufloesung-gurus.de die passende Adresse. Für Keller, Dachboden, Garage, stark vermüllte Räume und Gewerbe finden Sie Fachbetriebe auf entruempelung-gurus.de.

Häufige Fragen

Wann sollte die Wohnung geräumt sein?

Planen Sie die Räumung einige Tage vor dem Übergabetermin, damit Zeit für Reinigung und kleine Nacharbeiten bleibt. Den genauen Termin stimmen Sie mit dem Vermieter ab.

Muss ich Einbauten wie Regale oder Lampen entfernen?

Das hängt vom Mietvertrag und von der Absprache mit dem Vermieter ab. Klären Sie vorab, was bleiben darf und was weg muss, am besten schriftlich.

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